Letzte Aktualisierung am 28. Februar 2025
In aller Kürze
- Die Omnibus-Pakete (“Simplification Omnibus packages”) gehören zu den horizontalen Faktoren zur Stärkung des Wettbewerbs im Kontext des „Kompass für Wettbewerbsfähigkeit“ der EU
- Die Pakete sehen Vereinfachungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Konsolidierung von CSRD, CSDDD und EU-Taxonomie vor
- Rund 31.000 mittelgroße Unternehmen (“Small Mid-Caps”) sollen durch maßgeschneiderte Regelungen entlastet werden
- Das erste “Simplification Omnibus package” wurde am 26. Februar 2025 vorgelegt
- Durch das erste Omnibus-Paket wurde die CSRD-Unternehmensgrenze angepasst, berichtspflichtige Datenpunkte werden überarbeitet und die Abgabefrist auf zwei Jahre verschoben (genaue Details weiter unten)
- Weitere, gezielte Initiativen des EU-Kompasses fördern Innovation, Digitalisierung, Kreislaufwirtschaft und die Reduktion von Energieabhängigkeiten
Am 29. Januar 2025 wurde die erste großangelegte Initiative zu Beginn der Amtszeit der neuen EU-Kommission veröffentlicht: “Ein EU-Kompass, um wieder wettbewerbsfähig zu werden und nachhaltigen Wohlstand zu sichern” (Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 29.01.2025).
Mit dem „Kompass für Wettbewerbsfähigkeit“ hat die Kommission eine umfassende Strategie vorgestellt, um Europa als Innovationsstandort zu stärken, Dekarbonisierung mit Wettbewerbsfähigkeit zu verbinden und die Sicherheit sowie Resilienz Europas zu stärken.
Die Omnibus-Pakete (“Simplification Omnibus packages”) sind Teil der horizontalen Faktoren zur Stärkung des Wettbewerbs. Sie streben eine Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichtsstandards an und umfassen dabei zentrale Regelwerke wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und die EU-Taxonomie. Ziel ist es, die regulatorische Komplexität zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu steigern.
Update: Am 26. Februar 2025 wurde das erste Omnibus-Paket, das “Simplification Omnibus package”, von der EU veröffentlicht.
Alle bisher bekannten Details zu dem neu veröffentlichten Omnibus-Paket sowie zu den Auswirkungen auf Unternehmen haben wir in diesem Blog zusammengestellt.
Was sind die Omnibus-Pakete?
Die Omnibus-Pakete gehören zu der Leitinitiative “Fünf horizontale Faktoren für Wettbewerbsfähigkeit”, die zusammen mit drei Hauptsäulen den neu veröffentlichten „EU Kompass für Wettbewerbsfähigkeit” ausmachen. Der EU-Kompass zielt unter anderem darauf ab, die Nachhaltigkeitsanforderungen zu vereinfachen und dadurch Innovation, Dekarbonisierung und Sicherheit zu fördern.

Das erste Omnibus-Paket: Das sind die wesentlichen Veränderungen
Die EU-Kommission wird mehrere Omnibus-Pakete erstellen, die verschiedene Vereinfachungen vorantreiben werden. Das erste Omnibus-Vereinfachungs-Paket (“Simplification Omnibus package") wurde am 26. Februar 2025 vorgelegt.
Die wesentlichen Punkte aus dem ersten Ominibus-Paket sind:
- Eingeschränkter CSRD-Anwendungsbereich: CSRD soll nur noch für Unternehmen mit >1.000 Mitarbeitenden und entweder >50 Mio. € Umsatz oder 25 >Mio. € Bilanzsumme gelten. Alle anderen Unternehmen entfallen aus der CSRD-Reportingpflicht.
- Obergrenze für die Berichterstattung über die Wertschöpfungskette: Verpflichtete Unternehmen dürfen von Unternehmen in ihrer Wertschöpfungskette mit <1.000 Beschäftigten keine Auskünfte verlangen.
- Freiwilliger Bericht für KMUs: Unternehmen mit <1.000 Mitarbeitenden, die nicht unter die CSRD fallen, können freiwillig einen vereinfachten Standard verwenden, der von der EU-Kommission auf Basis des freiwilligen KMU-Standards (VSME) entwickelt werden soll.
- Überarbeitung der ESRS: Die ESRS werden überarbeitet, um die Anzahl der Datenpunkte zu reduzieren, Bestimmungen zu präzisieren und die Abstimmung mit anderen Gesetzgebungen zu verbessern. Fokus liegt auf quantitativen Datenpunkten.
- Keine branchenspezifischen Standards: Anfangs waren branchenspezifische ESRS-Standards geplant. Die Verpflichtung der EU-Kommission zur Einführung dieser sektorspezifischen Standards entfällt.
- Vereinfachte Berichterstattung für die EU-Taxonomie: Es sollen weniger Datenpunkte verpflichtend sein (~70 % Reduktion). Weiterhin gibt es keine Verpflichtung zu sektorspezifischen Standards oder einer „Reasonable Assurance“.
- Verzögerung der CSRD-Berichterstattung um zwei Jahre: Unternehmen der 2. und 3. Welle haben nun zwei weitere Jahre Zeit. Sie müssen erst ab 2028 (2029) für 2027 (2028) nach CSRD berichten.
- Keine hinreichende Sicherheit beim Audit: Aktuell gilt beim Audit des CSRD-Berichts, dass dieser mit begrenzter Sicherheit geprüft werden soll. Geplant war, dass der Audit mit hinreichender Sicherheit in Zukunft geprüft werden soll – dies entfällt jetzt.
- EU-Taxonomie-Opt-Out: Unternehmen mit >1.000 Mitarbeitenden, aber einem Umsatz von ≤450 Mio. €, können sich von der verpflichtenden EU-Taxonomie-Berichterstattung befreien lassen.
Weitere Omnibus-Pakete geplant
Aktuell ist noch unklar, welche Sektoren von weiteren Omnibus-Paketen betroffen sein werden und ob zusätzliche Nachhaltigkeitsanforderungen hinzukommen.
Weitere Pakete, die laut EU-Kompass, Seite 24 - 25 geplant sind (mit Jahresangabe):
- European Business Wallet (2025)
- Binnenmarktstrategie (Q2 2025)
- Überarbeitung der Standardisierungsverordnung (2026)
- Spar- und Investitionsunion (Q1 2025)
- Nächster MFR, einschließlich eines Fonds für Wettbewerbsfähigkeit und eines Koordinierungsinstruments für die Wettbewerbsfähigkeit (2025)
- Union der Kompetenzen (Q1 2025)
- Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze (Q4 2025)
- Initiative zur Übertragbarkeit von Qualifikationen (2026)
Wichtige Ziele der Omnibus-Pakete sind:
- Proportionale Zeitpläne: Unternehmen sollen schrittweise an die Anforderungen herangeführt werden, um eine reibungslose Umsetzung zu gewährleisten.
- Reduzierte Berichtspflichten: Geplant ist eine Verringerung der Berichtspflichten um 25 % (35 % für KMUs).
- Neue Kategorie für Small Mid-Caps: Etwa 31.000 Unternehmen in der EU könnten von maßgeschneiderten Regelungen profitieren.
- Fokus auf relevante Metriken: Konzentration auf investorenrelevante Daten und die schädlichsten wirtschaftlichen Aktivitäten.
Wesentliche Auswirkungen der Omnibus-Vereinfachungen auf Unternehmen
Das erste Omnibus-Paket bringt bereits deutliche Erleichterungen für Unternehmen mit sich. Die Omnibus-Pakete sollen insgesamt dazu beitragen, die Compliance zu vereinfachen und die regulatorischen Anforderungen insbesondere für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMUs) erheblich zu reduzieren. Mit dem ersten “Simplification Omnibus package” wird eine signifikante Reduzierung der Berichtspflichten erreicht. Dabei wird verstärkt auf die Differenzierung nach Unternehmensgrößen geachtet.
Ein Schwerpunkt liegt auf der nachhaltigen Finanzberichterstattung, Due Diligence und der Taxonomie. KMUs profitieren dabei zusätzlich vom Schutz vor übermäßigen Anforderungen entlang der Lieferketten. Geplant ist auch eine neue Definition von KMUs, die dazu führt, dass einige Unternehmen nicht mehr in den Anwendungsbereich der CSRD fallen.
Neben den konkreten Omnibus-Paketen profitieren Unternehmen auch so grundsätzlich von den einzelnen Initiativen durch den EU-Kompass. So sollen grüne Technologien und die Kreislaufwirtschaft zu klaren Wettbewerbsvorteilen führen, strategische Abhängigkeiten verringert und stabile Lieferketten gesichert werden. All dies soll europäische Unternehmen widerstandsfähiger gegenüber globalen Unsicherheiten machen.
Was beinhaltet der Kompass für Wettbewerbsfähigkeit?
Der EU-Kompass für Wettbewerbsfähigkeit umfasst drei Handlungsschwerpunkte zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sowie fünf horizontale Faktoren, die erforderlich sind, um die Wettbewerbsfähigkeit in allen Bereichen zu fördern.
Handlungsschwerpunkte des Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit
Um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu steigern, sieht die EU-Kommission drei Säulen vor:
1. Innovation und Digitalisierung
Die EU-Kommission verfolgt das Ziel, ein Umfeld zu schaffen, das junge, innovative Start-up-Unternehmen unterstützt. Zudem möchte sie die industrielle Führungsrolle in wachstumsstarken Sektoren auf Basis von Deep Tech ausbauen und die Verbreitung neuer Technologien in etablierten Unternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) fördern.
2. Dekarbonisierung und Kreislaufwirtschaft
Diese Säule vereint Dekarbonisierung mit Industrie-, Wettbewerbs-, Wirtschafts- und Handelspolitik, um Wachstum zu fördern. Der Kompass betont die Herausforderung hoher Energiepreise und definiert Maßnahmen, um den Zugang zu sauberer, erschwinglicher Energie zu erleichtern. Der „Deal für eine saubere Industrie“ verfolgt einen wettbewerbsorientierten Dekarbonisierungsansatz, der die EU als attraktiven Fertigungsstandort stärkt und die Förderung von sauberen Technologien sowie kreislauforientierten Geschäftsmodellen unterstützt.
3. Sicherheit und Abhängigkeit
Sicherheitsaspekte und strategische Autonomie sollen stärker in die Wirtschaftspolitik der EU integriert werden. Die Fähigkeit der EU, Abhängigkeiten zu verringern und ihre Lieferketten zu diversifizieren, wird durch effektive Partnerschaften gestärkt. Der Kompass skizziert neue Partnerschaften für sauberen Handel und Investitionen, um die Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen zu erhöhen.

Horizontale Faktoren zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
Die drei Handlungsschwerpunkte werden durch fünf horizontale Faktoren ergänzt, die konkrete Maßnahmen zur Umsetzung umfassen:
- Vereinfachung: Durch die Omnibus-Pakete sollen Verfahren für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, Sorgfaltspflichten und die EU-Taxonomie einfacher und schneller gestaltet werden.
- Abbau von Hindernissen für den Binnenmarkt: Hindernisse innerhalb der EU sollen beseitigt und neue Hindernisse vermieden werden. Dies umfasst die Modernisierung der wirtschaftspolitischen Steuerung sowie die Beschleunigung und Vereinfachung der Normungsverfahren, insbesondere für KMU und Start-ups.
- Die Wettbewerbsfähigkeit finanzieren: Eine EU-Spar- und Investitionsunion soll den Zugang zu Kapital erleichtern. Ein neu ausgerichteter EU-Haushalt wird sicherstellen, dass Investitionen effizient fließen, während ein Wettbewerbsfähigkeitsfond strategische Investitionen bündelt.
- Kompetenzen und hochwertige Arbeitsplätze fördern: Eine neue Initiative, die Union der Kompetenzen, wird auf lebenslanges Lernen, die Integration von Fachkräften und die Förderung von Mobilität setzen. Zukunftssichere Kompetenzen sollen aufgebaut und bestehende gestärkt werden.
- Bessere Koordinierung der politischen Maßnahmen auf EU und nationaler Ebene: Ein Instrument zur Koordinierung der Wettbewerbsfähigkeit soll die Umsetzung gemeinsamer, politischer Ziele sicherstellen. Grenzüberschreitende Projekte von europäischem Interesse werden identifiziert und gezielt unterstützt.