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EU Taxonomie: Von den Grundlagen zur erfolgreichen Implementierung

Erhalten Sie einen Überblick über wichtige Details der EU-Taxonomie und setzen Sie diese erfolgreich um

Überblick EU-Taxonomie Unterhaltungen
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Inhaltsverzeichnis

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Milena Drude
Sustainability Expert

Letzte Aktualisierung am 5. März 2025

In aller Kürze

  • Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das von der Europäischen Union entwickelt wurde, um nachhaltige Investitionen zu fördern
  • Betroffen sind vor allem Finanzmarktteilnehmer, börsennotierte Unternehmen und solche, die nach CSRD berichten müssen
  • Seit der Veröffentlichung des Omnibus-Vereinfachungs-Paketes am 26. Februar 2025 ist die Berichtserstattung für Unternehmen mit >1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von ≤ 450 Mio. € freiwillig
  • Die EU-Taxonomie legt sechs Umweltziele fest: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Wassermanagement, Kreislaufwirtschaft, Umweltverschmutzung und Biodiversität
  • Unternehmen müssen die relevanten Aktivitäten analysieren, eine technische Bewertung (DNSH) vornehmen und die Ergebnisse in die Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung integrieren

Die EU-Taxonomie ist ein zentrales Element der europäischen Klimapolitik und bietet eine klare Definition nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten. Sie wurde eingeführt, um den Übergang zu einer klimaneutralen und ressourcenschonenden Wirtschaft zu fördern, indem sie transparente Kriterien für nachhaltige Investitionen schafft.

Für Unternehmen bedeutet die Umsetzung der EU-Taxonomie nicht nur die Erfüllung regulatorischer Anforderungen, sondern auch die Möglichkeit, sich als zukunftsorientierter und umweltbewusster Akteur zu positionieren.

In diesem Blog erfahren Sie alles Wichtige zur EU-Taxonomie, ihren Anforderungen und wie Unternehmen diese erfolgreich umsetzen können.

Die Grundlagen der EU-Taxonomie

Was ist die EU-Taxonomie?

Die EU-Taxonomie ist ein wissenschaftsbasiertes Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Sie wurde mit der Verordnung (EU) 2020/852 in der EU eingeführt und definiert präzise, welche wirtschaftlichen Tätigkeiten als "nachhaltig" eingestuft werden können.

Die EU-Taxonomie ist ein wichtiges Werkzeug, um Investor:innen zu zeigen, welche Aktivitäten als nachhaltig gelten, und um den Übergang zu einer klimaneutralen, ressourcenschonenden Wirtschaft zu beschleunigen. Sie bildet damit einen zentralen Bestandteil der EU-Umwelt- und Klimapolitik.

Eine Wirtschaftstätigkeit gilt als nachhaltig, wenn sie:

  1. Wesentliche Beiträge zu einem der sechs Umweltziele leistet.
  2. Keine erheblichen Schäden an anderen Zielen verursacht (“Do No Significant Harm”, DNSH-Prinzip).
  3. Bestimmte soziale Mindestschutzvorgaben für Arbeitssicherheit und Menschenrechte einhält.

Welche Unternehmen sind von der EU-Taxonomie betroffen?

Die EU-Taxonomie gilt für zwei Haupt-Unternehmensgruppen:

  1. Unternehmen aus der Finanzbranche, die Finanzprodukte anbieten
  2. Unternehmen, die Nachhaltigkeitsberichte gemäß CSRD erstellen müssen

Am 26. Februar 2025 hat die EU-Kommission das Vereinfachungs-Omnibus-Paket veröffentlicht, das Unternehmen mit >1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von ≤450 Mio. € von der EU-Taxonomie-Berichtspflicht befreit.

Für Unternehmen, die nicht berichtspflichtig sind, kann es sinnvoll sein, freiwillig nach den Vorgaben der EU-Taxonomie zu berichten. Viele Geschäftspartner legen zunehmend Wert darauf, dass Unternehmen Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.

Unternehmen müssen darüber berichten, wie ihre Aktivitäten zur EU-Taxonomie passen. Dazu gehört die Offenlegung, wie groß der Anteil ihrer Einnahmen, Investitionen und Betriebsausgaben an umweltfreundlichen Tätigkeiten ist.

Was für Ziele verfolgt die EU-Taxonomie?

Die EU-Taxonomie möchte nachhaltige Investitionen fördern und durch die klaren, wissenschaftsbasierten Kriterien Greenwashing verhindern.

Umweltziele der EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie-Verordnung definiert die folgenden sechs Umweltziele:

1) Klimaschutz

Unterziele: Reduktion von Treibhausgasemissionen, Förderung erneuerbarer Energien, Energieeffizienzmaßnahmen

Praktisches Beispiel einer nachhaltigen Aktivität: Einführung von energieeffizienten Maschinen oder Produktionsverfahren


2) Anpassung an den Klimawandel

Unterziele: Entwicklung klimaresilienter Lösungen, Risikomanagement für Klimafolgen

Praktisches Beispiel einer nachhaltigen Aktivität: Integration von Klimarisikobewertungen in die Unternehmensstrategie


3) Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen

Unterziele: Wassereinsparung und -wiederverwendung, Schutz von Gewässern, nachhaltige Wasserwirtschaft

Praktisches Beispiel einer nachhaltigen Aktivität: Nutzung von Regenwasser für industrielle Prozesse


4) Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

Unterziele: Abfallvermeidung und Recycling, Produktlebenszyklus-Optimierung, Ressourceneffizienz

Praktisches Beispiel einer nachhaltigen Aktivität: Verwendung von recycelten Materialien in der Produktion


5) Reduzierung der Umweltverschmutzung

Unterziele: Luftreinhaltung, Bodenschutz, Chemikalienmanagement

Praktisches Beispiel einer nachhaltigen Aktivität: Verwendung von emissionsarmen Fahrzeugen in der Logistik


6) Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Unterziele: Artenschutz, Ökosystemrenaturierung, Nachhaltige Landnutzung

Praktisches Beispiel einer nachhaltigen Aktivität: Unterstützung von Naturschutzorganisationen und -initiativen


Diese Ziele unterstützen Nachhaltigkeitsmanager:innen dabei, fundierte Entscheidungen für ihre Nachhaltigkeitsstrategie zu treffen und die Glaubwürdigkeit ihrer Nachhaltigkeitsinitiativen zu stärken.

Praktische Implementierung der EU-Taxonomie

Die erfolgreiche Implementierung der EU-Taxonomie erfordert einen strukturierten Ansatz in mehreren Phasen. Die folgenden Abschnitte führen Sie durch den gesamten Prozess und helfen Ihnen, typische Stolperfallen zu vermeiden.

Vereinfachte Darstellung über das Vorgehen zus Implementierung der EU-Taxonomie
Vereinfachte Darstellung über das Vorgehen zus Implementierung der EU-Taxonomie; mithilfe eigener Nachhaltigkeitsexpert:innen entwickelt

Phase 1: Verständnis aufbauen & Projektvorbereitungen treffen

Der Erfolg einer Taxonomie-Implementierung beginnt mit einer gründlichen Vorbereitung. Stellen Sie sicher, dass eine klare Projektstruktur vorhanden ist. Richten Sie ein Projektteam ein, das sich aus Vertretern der relevanten Abteilungen zusammensetzt. Dieses Gremium sollte sich regelmäßig treffen, um den Fortschritt zu überwachen und wesentliche Entscheidungen zu treffen.

Besonders wichtig ist die frühzeitige Einbindung der IT-Abteilung. Die Anforderungen der EU Taxonomie haben weitreichende Auswirkungen auf Ihre Systemlandschaft. Prüfen Sie, inwieweit bestehende Tools genutzt werden können und wo neue Lösungen, wie beispielsweise eine KI-Software für das EU-Taxonomie-Reporting, erforderlich sind um die Effizienz zu steigern.

Phase 2: Analyse der relevanten Wirtschaftsaktivitäten

In dieser Phase geht es darum, alle relevanten Wirtschaftsaktivitäten des Unternehmens zu identifizieren und sie den Taxonomie-Kategorien zuzuordnen.

Aktivitätsanalyse für die EU-Taxonomie

  • Mapping der Wirtschaftsaktivitäten: Alle Geschäftsprozesse und Tätigkeiten, die für die EU-Taxonomie relevant sind, müssen identifiziert und aufgelistet werden.
  • Zuordnung zu den Umweltzielen: Jede Aktivität muss den entsprechenden Umweltzielen der EU-Taxonomie zugeordnet werden. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Fachabteilungen und dem Controlling erforderlich.
  • Gap-Analyse bestehender Prozesse: Überprüfen Sie, inwieweit die bestehenden Prozesse mit den Anforderungen der Taxonomie übereinstimmen und wo Anpassungen notwendig sind.

Wichtig: Aufgrund des Vereinfachungs-Omnibus-Paketes können Unternehmen nicht-finanzielle Aktivitäten (≤10 % des Umsatzes, der Investitionsausgaben oder der Vermögenswerte) von der Taxonomie-Bewertung ausschließen.

Dies ist der operative Kern der Implementierung, der sicherstellt, dass alle relevanten Aktivitäten korrekt erfasst werden.

Phase 3: Technische DNSH-Bewertung

In dieser Phase erfolgt die Bewertung der relevanten Wirtschaftsaktivitäten auf der Grundlage der Taxonomie-Kriterien. Diese Phase ist entscheidend für die Dokumentation der Taxonomie-Konformität und das Verständnis der Auswirkungen der Aktivitäten auf die Umweltziele.

  • Prüfung der technischen Screeningkriterien: Für jede relevante Aktivität müssen die technischen Anforderungen überprüft werden, die in der EU-Taxonomie festgelegt sind. Hierbei werden die Kriterien für die jeweilige Tätigkeit anhand von Bewertungsbögen der EU überprüft.
  • Bewertung der Auswirkungen auf die Umweltziele: Für jedes Umweltziel müssen mögliche negative Auswirkungen der Aktivitäten bewertet werden. Hier wird geprüft, ob eine Aktivität „Do No Significant Harm“ (DNSH) für eines der Umweltziele darstellt.

Am Ende dieser Phase dokumentieren Sie die Ergebnisse der technischen Bewertung und der DNSH-Bewertung, um sicherzustellen, dass die Taxonomie-Anforderungen vollständig erfüllt werden.

Phase 4: Berichterstattung und Integration in Finanzkennzahlen

In der letzten Phase geht es darum, die Ergebnisse der Taxonomie-Analyse in die Unternehmensberichterstattung zu integrieren und die Finanzkennzahlen entsprechend anzupassen.

  • Berechnung der relevanten KPIs: Ermitteln Sie die KPIs, die für die EU-Taxonomie relevant sind, wie z. B. den taxonomiefähigen Umsatz, CapEx (Investitionen) und OpEx (Betriebsausgaben). Achten Sie dabei darauf, dass diese Kennzahlen vollständig und nachvollziehbar dokumentiert werden.
  • Integration in Nachhaltigkeitsberichte: Die Ergebnisse müssen in die Nachhaltigkeitsberichte des Unternehmens aufgenommen werden. Dies erfordert die enge Zusammenarbeit mit der Finanzabteilung und die Abstimmung mit bestehenden Reporting-Strukturen.
  • Qualitätssicherung der Daten: Die erhobenen Daten müssen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft werden, um sicherzustellen, dass die Berichterstattung den regulatorischen Anforderungen entspricht.

Erfolgsfaktoren und Best Practices zur Implementierung der EU-Taxonomie

Eine klare Governance-Struktur mit definierten Verantwortlichkeiten und Eskalationswegen ist für eine erfolgreiche Implementierung der EU-Taxonomie unerlässlich. Dokumentieren Sie Entscheidungen und Annahmen sorgfältig, um eine Prüfungssicherheit zu gewährleisten.

Investieren Sie in die Schulung Ihrer Mitarbeitenden. Alle Beteiligten müssen die Grundlagen der EU-Taxonomie verstehen und wissen, wie sie die Anforderungen in ihrem Bereich umsetzen können. Entwickeln Sie Schulungsmaterialien und bieten Sie regelmäßige Workshops an.

Die Datenverfügbarkeit stellt eine der größten Herausforderungen bei der Umsetzung der EU-Taxonomie dar. Eine präzise und kontinuierliche Erfassung relevanter Daten ist entscheidend, um die Taxonomie-Konformität nachweisen zu können. 

Hier kommen ESG-Softwarelösungen ins Spiel, die Unternehmen unterstützen, die benötigten Daten effizient zu sammeln, zu verwalten und zu analysieren. Diese Tools bieten eine zentrale Plattform, auf der alle relevanten Daten gesammelt werden – von Finanzkennzahlen über Umweltziele bis hin zu den spezifischen Anforderungen der EU-Taxonomie.

Mit der KI-Software Sunhat profitieren Sie von:

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Fazit: Nachhaltiges Wirtschaften vorantreiben

Die EU-Taxonomie ist mehr als nur ein regulatorisches Framework – sie ist ein strategisches Instrument für zukunftsorientiertes und wettbewerbsfähiges Wirtschaften.

Für Nachhaltigkeitsmanager:innen bietet sie:

  • Klare Orientierung bei der Entwicklung von Nachhaltigkeitsstrategien
  • Verbesserte Kommunikationsmöglichkeiten mit Stakeholdern
  • Eine solide Basis für nachhaltige Investitionsentscheidungen

Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Taxonomie macht sie zu einem dynamischen Instrument, das Unternehmen dabei unterstützt, ihre Rolle im Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft aktiv zu gestalten.

Buchen Sie sich jetzt eine Demo und erfahren Sie, wie Sie Ihr EU-Taxonomie-Reporting effizienter gestalten können.

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Häufig gestellte Fragen
Was ist die EU-Taxonomie einfach erklärt?

Die EU-Taxonomie ist wie ein Nachhaltigkeits-Lexikon für die Wirtschaft. Sie definiert klar und einheitlich, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als "nachhaltig" gelten dürfen. Stellen Sie sich die Taxonomie wie eine Checkliste vor: Wenn Ihre Unternehmensaktivitäten die definierten Kriterien erfüllen, können sie als nachhaltig eingestuft werden. Dies schafft Transparenz und verhindert "Greenwashing".

Was sind die sechs Umweltziele der EU Taxonomie?

Die EU-Taxonomie basiert auf sechs klar definierten Umweltzielen:

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen
  4. Übergang zur Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Wichtig: Eine Wirtschaftsaktivität muss zu mindestens einem dieser Ziele wesentlich beitragen und darf keinem der anderen Ziele erheblich schaden.

Wer fällt unter die EU-Taxonomie?

Die EU-Taxonomie betrifft verschiedene Gruppen:

  • Große Unternehmen, die unter die CSRD fallen
  • Finanzmarktteilnehmer, die Finanzprodukte in der EU anbieten
  • Unternehmen, die nichtfinanzielle Erklärungen nach der EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung abgeben müssen
  • Indirekt auch kleinere Unternehmen, die Teil der Lieferkette von berichtspflichtigen Unternehmen sind

Nicht berichtspflichtig sind Unternehmen mit > 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von ≤ 450 Mio. €.

Auch wenn Ihr Unternehmen nicht direkt berichtspflichtig ist, kann die freiwillige Anwendung der Taxonomie Wettbewerbsvorteile bieten und den Zugang zu nachhaltiger Finanzierung erleichtern.