Letzte Aktualisierung am 15. Januar 2025
In aller Kürze
- Bauen Sie frühzeitig ein teamübergreifendes CSRD-Projektteam samt allen Rollen und Verantwortlichkeiten auf, sodass dies die CSRD-Roadmap erstellen kann
- Führen Sie die doppelte Wesentlichkeitsanalyse als Grundlage Ihrer CSRD-Berichterstattung durch und wiederholen Sie diese jährlich
- Verwenden Sie eine ESG-Software, um Daten effizient zu sammeln und so Datenlücken für den CSRD-konformen Bericht zu ermitteln
- Führen Sie einen Testlauf durch, um potenzielle Schwachstellen vor der finalen CSRD-Berichterstattung aufzudecken
2025 markiert einen wichtigen Meilenstein für die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Die ersten Unternehmen müssen einen nach den ESRS-Standards ausgerichteten Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2024 erstellen und in 2025 veröffentlichen. Auch wenn das in der EU-geltende Gesetz noch nicht in das deutsche Gesetz umgesetzt wurde, könnte dies noch in diesem Jahr erfolgen.
Aufgrund der Tatsache, dass das Gesetz in der EU bereits in Kraft getreten ist und viele Mitgliedsstaaten dieses bereits in nationales Recht umgewandelt haben, sollten betroffene Unternehmen sich frühzeitig mit der Erstellung des CSRD-Berichtes auseinandersetzen. Die mehr als 1.000 ESRS-Datenpunkte sorgen für eine einheitliche, transparente ESG-Offenlegung und ermöglichen Stakeholdern (Kunden, Banken, Investoren, etc.) Einblicke in die Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens.
Als Unterstützung für Ihren CSRD-Bericht zeigen wir Ihnen in diesem Blogartikel, wie Sie eine praxisnahe CSRD-Roadmap erstellen können. Zudem enthält der Blogartikel weitere wichtige Informationen zur CSRD-Umsetzung in 2025 und darüber hinaus.
CSRD Umsetzungsgesetz 2025: Wie setzt Deutschland die CSRD um?
Die CSRD wurde bereits im Januar 2023 als EU-Recht verabschiedet. Mitgliedsländer der EU haben seit dem 18 Monate Zeit (bis Juli 2024), dies in nationales Recht umzuwandeln. Viele Mitgliedstaaten haben die CSRD bereits umgesetzt. Gegen 17 EU-Mitgliedstaaten wurde aufgrund der fehlenden Umsetzung im September 2024 ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission eingeleitet, darunter auch Deutschland.
Wie sich die fehlende deutsche CSRD-Gesetzgebung auf die ersten, in 2025 betroffenen Unternehmen auswirkt, haben verschiedene Rechtsanwaltsgesellschaften und Wirtschaftsprüfer analysiert (siehe Rödl & Partner, Noerr oder Taylor Wessing).
Laut dieser Analysen ist es sehr wahrscheinlich, dass die Umsetzung in deutsches Recht noch in diesem Jahr erfolgt. Unternehmen sollten daher ungeachtet dieser Unsicherheiten ihre CSRD-Prozesse einleiten und einen konformen Bericht vorbereiten.
Kurzer Recap: Wann ist Ihr Unternehmen von der CSRD betroffen?
Die ersten Unternehmen, die für das Geschäftsjahr 2024 einen umfassenden Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD in 2025 veröffentlichen müssen, sind große kapitalmarktorientierte Unternehmen, die im öffentlichen Interesse (sogenannte Public Interest Entities, PIEs) stehen und mehr als 500 Mitarbeitenden haben, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. Euro, Nettoumsatz von mehr als 50 Mio. Euro oder mehr als 250 Mitarbeitende. Damit fallen in Deutschland ab 2025 für das Geschäftsjahr 2024 fast 15.000 Unternehmen unter die Berichtspflicht nach CSRD.
Lediglich 56 % der befragten Unternehmen, die für das Geschäftsjahr 2024 berichten müssen, haben sich komplett mit CSRD und den ESRS auseinandergesetzt
= Ergebnisse aus einer PwC-Studie; All Hands ok Deck: CSRD reporting as the accelerator for sustainable business transformation, PwC Global AWM & ESG Research Centre. Es besteht also noch großer Nachholbedarf bei vielen Unternehmen.
Welche Unternehmen ab 2026, 2027 und 2028 nach CSRD einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen, können Sie der folgenden Grafik wie auch unserem detaillierten Blogbeitrag zur CSRD-Richtlinie entnehmen.
CSRD umsetzen: Ihre CSRD-Roadmap
Die CSRD stellt viele Unternehmen vor eine Vielzahl komplexer Aufgaben. Um den Überblick zu behalten, hilft ein strukturierter Projektplan. Dieser ermöglicht eine enge Zusammenarbeit mit Stakeholdern und die Verteilung der Aufgaben auf verschiedene Verantwortliche, um die Berichterstattung effizient und auditfähig zu gestalten.
Nachfolgend finden Sie ein Beispiel für eine Projekt-Roadmap eines Unternehmens, das für das Geschäftsjahr 2025 verpflichtet ist, einen CSRD-Bericht im Reportingjahr 2026 zu veröffentlichen:
Schritt 1: CSRD-Projektplan erstellen und CSRD verstehen
Klären Sie, wer die Hauptverantwortung für die CSRD-Berichterstattung übernimmt und welche Mitarbeitenden eingebunden werden müssen. Anschließend sollte ein Projektplan erstellt werden, der die meisten Aufgaben rund um den CSRD-Bericht inkl. potenzieller Verantwortlichkeiten und Zeithorizonte enthält.
Das CSRD-Projektteam sollte frühzeitig ein grundlegendes Verständnis für CSRD und die ESRS-Standards aufbauen. Zudem empfehlen wir, regelmäßig durch die FAQs von EFRAG zu schauen, da Sie dort ggfs. direkt Antworten auf Ihre aufkommenden Fragen erhalten. Alle weiteren Fragen können Sie hier einreichen: EFRAG ESRS Q&A Platform.
Da die benötigten Daten für die ESRS-Standards nicht zwingend in der Nachhaltigkeitsabteilung vorliegen, müssen Unternehmen mehrere Abteilungen sowie Kunden und Partnerunternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette in die CSRD-Berichterstellung integrieren. Es ist wichtig, die relevanten Stakeholder frühzeitig zu informieren und über CSRD aufzuklären – damit alle an einem Strang ziehen und transparent wissen, wann und wieso bestimmte qualitative und quantitative Daten abgefragt werden.
Es ist zudem sinnvoll, schon frühzeitig mit potenziellen Auditor:innen zu sprechen, die den CSRD-Bericht am Ende auditieren sollen. Die Entscheidung über die Einbindung einer CSRD-Software, beispielsweise zur Datensammlung, sollte auch getroffen werden.
Wir empfehlen, die Aufstellung des CSRD-Projektteams sowie die Einarbeitung in CSRD und ESRS bereits im Jahr vor dem zu berichtenden Geschäftsjahr zu erledigen, damit Ihr CSRD-Projektteam rechtzeitig starten kann. Die einzelnen Roadmap-Schritte sowie potenzielle Hindernisse werden viel Zeit in Anspruch nehmen und so können Sie sicherstellen, dass Sie genügend Zeit für Ihre CSRD-Berichterstattung haben.
Schritt 2: Doppelte Wesentlichkeitsanalyse als Grundlage
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist das Herzstück der CSRD-Berichterstattung und wird als zentrale Anforderung durch die ESRS (insbesondere ESRS 1, Kapitel 3) definiert. Durch sie werden die wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte eines Unternehmens ermittelt. Diese können sowohl durch direkte oder indirekte Auswirkungen auf Mensch und Umwelt entlang der Wertschöpfungskette (Impact Materiality) als auch durch finanzielle Risiken und Chancen für das Unternehmen selbst (Financial Materiality) von Bedeutung sein. Weitere Details können Sie in unserem Blogartikel lesen: Doppelte Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD.
Die identifizierten wesentlichen Aspekte bilden die Grundlage für die Inhalte des Nachhaltigkeitsberichts. Um diesen Prozess erfolgreich zu gestalten, sollten Expert:innen, wie beispielsweise die Auditor:innen, auch hierbei frühzeitig involviert werden. Eine vollständige Dokumentation (über Annahmen, Ergebnisse, Methoden, etc.) ist unerlässlich. Angesichts des beträchtlichen Zeitaufwands (drei bis vier Monate), der mit der Wesentlichkeitsanalyse verbunden ist, sollten Unternehmen, die ab 2025 berichtspflichtig sind, unverzüglich mit der Durchführung beginnen, sofern dies noch nicht geschehen ist.
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse sollte jährlich überprüft und auf neue Erkenntnisse, neue Risiken, Chancen und Auswirkungen angepasst werden. Dies bedeutet, dass sich die Inhalte Ihres CSRD-Berichts jedes Jahr nicht nur quantitativ (beispielsweise durch Verbesserung Ihrer ESG-Performance), sondern auch inhaltlich ändern kann.
Schritt 3: ESG-Daten und Prozesse: Lücken identifizieren und schließen
Um die Anforderungen der CSRD zu erfüllen, ist eine gründliche Analyse Ihrer aktuellen Daten- und Prozesslandschaft unerlässlich. Beginnen Sie damit, Ihre bestehenden Prozesse zur Sammlung, Analyse und Überwachung aller ESG-Daten, wie die nicht-finanziellen Informationen Ihres Unternehmens, zu erfassen. Dabei sollten Sie auch prüfen, inwieweit diese bereits mit den CSRD-Vorgaben übereinstimmen.
Analysieren Sie, welche ESG-Daten Sie bereits durch andere Zertifizierungen (für EcoVadis, CDP und Co.) zur Verfügung haben, und wie diese Ihnen bei dem CSRD-Report nützlich sein können.
In der ESG-Software Sunhat können Sie Ihre vorherigen Daten integrieren, sodass diese Ihnen auf Basis dieser Daten KI-gestützte Antworten für die ESRS-Standards liefert.
Vergleichen Sie Ihre Prozesse mit den Anforderungen der CSRD, einschließlich der benötigten Informationsbereiche, Berichtsformate und internen Kontrollmechanismen. Identifizieren Sie bestehende Lücken: Welche Daten fehlen? Wo gibt es Schwachstellen in den Abläufen oder den genutzten Tools? Unterscheiden Sie hierbei zwischen qualitativen Lücken, wie fehlenden Richtlinien oder Policies, und quantitativen Datenlücken, etwa unvollständigen ESG-Zahlen.
Die CSRD-Datenpunktliste enthält etwa 70 % qualitative und 30 % quantitative Datenpunkte – beide sollten also berücksichtigt werden.
Dokumentieren Sie Ihre Analyseergebnisse sorgfältig, einschließlich der identifizierten Lücken und der Prioritäten für Verbesserungen. Planen Sie etwa zwei bis drei Monate ein, um die notwendigen Maßnahmen zur Schließung dieser Lücken einzuleiten und Ihre Organisation vollständig auf die CSRD vorzubereiten.
Einer unserer Kunden, der Hygienepapierhersteller WEPA, bereitet sich aktuell auf die CSRD-Berichterstattung vor. Für die Datensammlung und -verwaltung nutzen sie Sunhat.
"Die Zusammenarbeit mit Sunhat ermöglicht es uns, unsere internen Prozesse optimal zu steuern und die Berichtbarkeit und Überprüfbarkeit unserer Nachhaltigkeitsdaten sicherzustellen. Dies bildet die Grundlage, um die Erfüllung zukünftiger Berichtsanforderungen zu erleichtern."
Dr. Stefan Gräter
Director Group Sustainability
Genau Einblicke, wie WEPA Sunhat bei der CSRD-Umsetzung nutzt, finden Sie im Erfahrungsbericht von WEPA.
Schritt 4: Implementierung des CSRD-Berichts für das Geschäftsjahr 2025
Planen Sie für den Implementierungsschritt ausreichend Zeit (ca. drei bis sieben Monate) ein, um ein robustes und auditsicheres CSRD-Berichtssystem zu etablieren.
1. Klare Verantwortlichkeiten für Daten und Prozesse definieren
Die Implementierung der CSRD-Anforderungen erfordert einen detaillierten Plan. Legen Sie fest, wer für die Erhebung, Validierung und Weitergabe der erforderlichen ESG-Daten zuständig ist. Wer holt welche Informationen ein, wer validiert die Daten, und wer sorgt für die Einhaltung der Zeitpläne? Nur durch eine klare Struktur lässt sich sicherstellen, dass alle Beteiligten zielgerichtet arbeiten und ein korrekter, CSRD-konformer Bericht erstellt wird.
2. ESG-Datensammlung: CSRD-Software effizient nutzen
ESG-Software, wie die Software von Sunhat, unterstützt Sie nicht nur bei der Erfassung und Organisation Ihrer Nachhaltigkeitsdaten, sondern bietet auch Funktionen, die für die Erfüllung der CSRD bedeutend sind. In Sunhat können Sie:
- von Anleitungen und Templates profitieren
- Ihre doppelte Wesentlichkeitsanalyse abbilden, sodass Sie nur die für Sie relevanten Daten berichten müssen
- bestehende Daten leichter finden und nutzen
- Daten von internen und externen Stakeholdern durch angepasste und schnelle Zugriffsoptionen sammeln
- Aufgaben managen und an verantwortliche Teammitglieder zuweisen
- mit internen und externen Stakeholdern kooperieren
Einen ersten Einblick und weitere Informationen zur Software erhalten Sie hier: Sunhat´s CSRD Lösung
Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit Ihren Prüfer:innen in Verbindung zu setzen, damit Sie Ihre Erwartungen abstimmen und Ihre Systeme, wie die eingesetzte CSRD-Software, und Daten auf die Prüfung vorbereiten können.
Schritt 5: CSRD-Bericht erstellen & prüfen lassen
Nachdem alle Daten gesammelt, analysiert und validiert wurden, beginnt die Erstellung des finalen Berichts. Stellen Sie sicher, dass die Inhalte klar strukturiert sind und den Anforderungen der CSRD sowie den ESRS-Standards entsprechen. Planen Sie ausreichend Zeit für Review-Schleifen ein, um Fehler zu vermeiden und eine hohe Qualität zu gewährleisten. Seien Sie sich bewusst, dass die externen Prüfer eine eingeschränkte Zuverlässigkeitserklärung abgeben sollten, bevor der CSRD-Bericht für die Öffentlichkeit veröffentlicht wird.
Der gesamte CSRD-Audit sowie die finale Erstellung des Berichtes beanspruchen typischerweise zwei bis vier Monate. Aufgrund der Neuartigkeit und Komplexität der CSRD-Anforderungen sollten die Unternehmen im ersten Berichtsjahr mehr Zeit für den Prüfungsprozess einplanen.
Nach Abschluss aller internen und externen Prüfungen reichen Sie den Bericht als Teil des Jahresabschlusses (im Lagebericht) bei dem Bundesanzeiger ein. Dafür gelten die bekannten Fristen aus dem Handelsgesetzbuch (§ 325 HGB): Als kapitalmarktorientiertes Unternehmen muss dies innerhalb der ersten vier Monate (also z.B. bis 30.04.2026 für das Geschäftsjahr 2025), für alle anderen Unternehmen innerhalb von 12 Monaten (bis 31.12.2026 für das Geschäftsjahr 2025) erfolgen. Diese Fristen gelten nicht nur für den CSRD-Bericht, sondern für das gesamte Jahresberichtspaket.
Der CSRD-Bericht soll in den kommenden Jahren auch als maschinenlesbarer Bericht mithilfe des XBRL-Taggings veröffentlicht werden. Mehr Infos zu diesem Thema finden Sie in unserem Blog: ESRS-XBRL-Taxonomie.
Mit dieser Roadmap sind Sie bestens aufgestellt, um den Herausforderungen der CSRD gerecht zu werden und einen auditfähigen, standardkonformen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.
Zusatz-Tipp: Testlauf vor der verpflichtenden CSRD-Berichterstattung durchführen
Wir empfehlen, frühzeitig einen sogenannten "Dry Run" der CSRD-Berichterstattung durchzuführen. Simulieren Sie die vollständige Datenerhebung und -dokumentation, um potenzielle Schwachstellen im Prozess zu identifizieren und zu beheben.
Ein Testlauf deckt mögliche Lücken in der Datenerfassung oder -qualität auf und bietet die Möglichkeit, Prozesse iterativ zu verbessern. Dabei sollten Sie nicht nur die Vollständigkeit und Konsistenz der Daten überprüfen, sondern auch die Anforderungen unterschiedlicher Standorte und Tochtergesellschaften berücksichtigen.
Nutzen Sie die Erkenntnisse aus dem Testlauf, um gezielt Verbesserungen umzusetzen und Ihr Unternehmen optimal auf die erste verpflichtende Berichterstattung vorzubereiten. Mithilfe der Verbesserungen aus dem Testlauf können sicherstellen, dass der final erstellte und von Ihnen veröffentlichte CSRD-Bericht den Ansprüchen der ESRS-Standards entspricht.