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CSRD: Bereiten Sie sich auf die Erfüllung der Anforderungen vor

Verstehen Sie die Grundlagen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und beginnen Sie, Ihre Compliance-Prozesse zu etablieren

CSRD-Richtlinie umsetzen

Inhaltsverzeichnis

Case name

Liisa Kelo
Senior Sustainability Expert

Letzte Aktualisierung am 9. Dezember 2024

In aller Kürze

  • CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist eine EU-Richtlinie, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen durch strengere ESG-Anforderungen vereinheitlicht
  • CSRD ersetzt die bisherige NFRD-Berichterstattungsrichtlinie mit dem Ziel, die Konsistenz und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern
  • Die erste Welle von Unternehmen muss CSRD für das Geschäftsjahr 2024 befolgen (Berichterstattung im Jahr 2025)
  • Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist eine der zentralen Praktiken, die mit der neuen CSRD-Richtlinie eingeführt wurde

Die CSRD, die neue verbindliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung setzt, steht derzeit im Fokus vieler Unternehmen in der EU. Die Umsetzung der neuen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen.

Falls Sie bereits einen Blick auf die mehr als 60 Seiten umfassende Gesetzgebung geworfen haben, wissen Sie, wie herausfordernd es sein kann, die strengen Anforderungen auf Ihr Unternehmen zu übertragen. Kein Wunder, denn die CSRD ist das umfangreichste Paket von Nachhaltigkeitsvorschriften, welches die EU bislang verabschiedet hat.

Um sich auf die Umsetzung vorzubereiten, ist es entscheidend, dass Sie

  • sich mit den Anforderungen und Standards der Richtlinie vertraut machen,
  • die für die Umsetzung erforderlichen Ressourcen bereitstellen, und
  • Prozesse zur Vorbereitung Ihrer Berichterstattung etablieren.

In diesem Artikel erläutern wir Ihnen die Grundlagen der CSRD, gehen kurz auf die Berichtsstandards der Richtlinie ein (die ESRS) und erklären, wie Sie die Einhaltung der Richtlinie sicherstellen und sich auf Ihren ersten Berichtszyklus vorbereiten können.

Wenn Sie mehr über die Schritte zur Vorbereitung auf den CSRD lesen möchten, können Sie direkt zu dem Abschnitt über die drei Schritte zur CSRD-Vorbereitung springen.

Von NFRD zu CSRD: Die Basics

Was ist die CSRD?

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist eine EU-Richtlinie, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen regelt. Sie ersetzt die bisher geltende Richtlinie, die Non-Financial Reporting Directive (NFRD), und führt strengere und einheitliche Anforderungen für ESG-Themen (Umwelt, Soziales, Governance) ein, um Transparenz und Vergleichbarkeit zu fördern.

Definition zur CSRD

Warum ist die CSRD wichtig?

Wie in einer der Sitzungen des Europäischen Parlaments hervorgehoben wurde, sollte die Bedeutung der CSRD nicht unterschätzt werden: Zum ersten Mal wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung mit der Finanzberichterstattung gleichgestellt.

Die Einführung der CSRD spiegelt die Verbindlichkeit der Europäischen Kommission wider, die nachhaltige Entwicklung und die Rechenschaftspflicht von Unternehmen voranzutreiben. Durch die Schaffung eines robusteren und modernisierten Rahmens für die Berichterstattung soll die Richtlinie verantwortungsvolle Geschäftspraktiken, den Fortschritt vorantreiben und Nachhaltigkeitsziele erreichen, wie z. B. das Erreichen von Netto-Null-Emissionen bis 2050.

Diese komplexe neue EU-Gesetzgebung, die bestimmte Unternehmen ab 2024 einhalten müssen, soll die bestehenden Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der NFRD-Richtlinie ergänzen und ersetzen.

Das Hauptziel der CSRD ist die Standardisierung der ESG-Berichterstattung von Unternehmen. Erreicht werden soll dies durch die Einhaltung standardisierter Reporting-Anforderungen, die Einführung einer obligatorischen doppelten Wesentlichkeitsanalyse (Double Materiality Assessment) und ein Prüfverfahren zum Nachweis der Richtigkeit und Zuverlässigkeit der berichteten Informationen.

CSRD im Vergleich zu anderen Gesetzen und Richtlinien: Was ist der Unterschied?

Die CSRD-Richtlinie steht in engem Zusammenhang mit anderen Richtlinien und Gesetzen zur Nachhaltigkeit, unterscheidet sich jedoch in ihrer Zielsetzung und ihrem Fokus. Hier ein Überblick über die wichtigsten Unterschiede:

CSRD vs. EU Taxonomie

Genau wie CSRD ist die EU-Taxonomie Teil des europäischen Green Deals, das sich als Ziel gesetzt hat, dass die EU bis 2050 klimaneutral ist und nachhaltige Wirtschaft fördert. Thematisch gesehen befassen sich die beiden Vorschriften mit (ökologischer) Nachhaltigkeit, dies aber aus unterschiedlichen Perspektiven mit unterschiedlichen Zielen.

Die EU-Taxonomie liefert ein Klassifizierungssystem: Es wird definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Sie zielt darauf ab, Nachhaltigkeitsaspekte als zentrale und messbare Merkmale von Finanzprodukten zu etablieren, um Investoren eine verlässliche Entscheidungsbasis zu geben (weitere Details).

CSRD vs. CSDDD

Die EU-Richtlinie CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) bezieht sich auf die Sorgfaltspflichten von Unternehmen entlang der Lieferkette, um Menschenrechte und Umweltstandards sicherzustellen. Im Gegensatz zur CSRD, die die Berichterstattung über Nachhaltigkeit organisiert, verpflichtet die CSDDD Unternehmen zu proaktiven Maßnahmen in der Wertschöpfungskette. Beide ergänzen sich, indem die CSRD die Ergebnisse solcher Maßnahmen dokumentiert und transparent macht.

CSRD vs. Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt in Deutschland und verpflichtet Unternehmen, Risiken für Menschenrechte und Umwelt entlang ihrer Lieferketten zu identifizieren und zu minimieren. Die CSRD hingegen hat eine breitere europäische Reichweite und zielt darauf ab, umfassend über die Nachhaltigkeitsstrategie und -leistung von Unternehmen zu berichten. Während das LkSG auf operative Maßnahmen abzielt, dokumentiert die CSRD deren Ergebnisse und erweitert die Berichterstattung auf weitere ESG-Themen.

Die erste Umsetzung eines nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes wurde durch die CSDDD auf europäischer Ebene „überschrieben“. Daher muss das deutsche LkSG bis 2026 an die strengere Vorgaben der CSDDD angepasst werden. Die CSDDD verschärft die Anforderungen und gilt für mehr Unternehmen als das LkSG.

CSRD vs. CSDDD und CSRD vs. LkSG

Wann treten die Änderungen der CSRD-Richtlinie in Kraft?

Die CSRD ist im Januar 2023 in Kraft getreten und hat den Unternehmen eine einjährige Vorbereitungszeit eingeräumt, um sich an die Standards und Anforderungen der Richtlinie anzupassen.

Die CSRD-Anforderungen mussten von den ersten betroffenen Unternehmen bereits im Geschäftsjahr 2024 befolgt werden, ein entsprechender Bericht ist im Jahr 2025 fällig.

Zunächst gilt diese Meldepflicht für alle großen Unternehmen, die bereits unter die bisherige NFRD fallen, aber in den nächsten vier Jahren werden schrittweise auch andere Unternehmen wie börsennotierte KMU, kleinere Unternehmen sowie mit der EU in Verbindung stehende Unternehmen einbezogen.

CSRD Wann muss welches Unternehmen berichten
KPMG, 2022

Die EU Mitgliedsländer müssen CSRD noch in ihre eigenen Gesetze umwandeln. Der Referentenentwurf zum CSRD-Umsetzungsgesetz ins deutsche Recht wurde am 22. März 2024 präsentiert. Bis jetzt wurde die EU-Richtlinie noch nicht ins deutsche Recht umgesetzt. Dennoch wird aufgrund des großen Aufwands für Unternehmen empfohlen, eine Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD vorzubereiten und ggfs. bereits ein Test-Durchlauf zu starten – sodass bei deutscher Berichtspflicht keine Probleme aufkommen.

Wer ist von der CSRD betroffen?

Die CSRD gilt für:

  1. Alle von der NFRD erfassten Großunternehmen, die in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: 
  • Eine durchschnittliche Anzahl von Mitarbeitenden von mehr als 500
  • Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro
  • Nettoumsatz von mehr als 50 Millionen Euro

Ab dem Geschäftsjahr 2024, mit Berichterstattung im Jahr 2025

  1. Alle anderen großen Unternehmen, die in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:  
  • Eine durchschnittliche Anzahl von Mitarbeitenden von mehr als 250
  • Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro
  • Nettoumsatz von mehr als 50 Millionen Euro

Ab dem Geschäftsjahr 2025, mit Berichterstattung im Jahr 2026

  1. Alle Unternehmen, die an einem EU-regulierten Markt börsennotiert sind, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren erfüllen: 
  • Mehr als 10 Mitarbeitende
  • Bilanzsumme von mehr als 450 000 €
  • Nettoumsatz von mehr als 900 000 €

Ab dem Geschäftsjahr 2026, mit Berichterstattung im Jahr 2027

  1. Nicht-EU-Muttergesellschaften, die das folgende Kriterium erfüllen:
  • 150 Mio.€ Nettoumsatz in der EU, wenn sie mindestens eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU haben

Ab dem Geschäftsjahr 2028, mit Berichterstattung im Jahr 2029

Welche Maßnahmen sind für die Umsetzung der CSRD-Richtlinie erforderlich?

Doppelte Wesentlichkeitsanalyse

Unternehmen sind durch die CSRD im Rahmen der ESRS verpflichtet, über Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten, die für ihr Geschäft und ihre Stakeholder wesentlich sind. Die doppelte Wesentlichkeit berücksichtigt die Wesentlichkeit der Auswirkungen (Wirkungsperspektive) und die finanzielle Wesentlichkeit (Finanzperspektive). Beide müssen entsprechend der Relevanz für das Unternehmen bewertet und berichtet werden.

Auswirkungen Ihres Unternehmens auf Mensch und Umwelt (Impact Materiality)
Wie sich das Handeln Ihres Unternehmens kurz-, mittel- und langfristig auf die Gesellschaft und Umwelt auswirkt, einschließlich der Auswirkungen Ihrer gesamten Wertschöpfungskette.
Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf Ihren Unternehmenswert (Financial Materiality)
Wie sich Nachhaltigkeitsthemen kurz-, mittel- und langfristig auf die Entwicklung und die finanzielle Leistung Ihres Unternehmens auswirken.


Mehr Details finden Sie in unserem Blog: Doppelte Wesentlichkeitsanalyse gemäß CSRD

Digitale Berichterstattung

Unternehmen sind verpflichtet, ihre Nachhaltigkeitsinformationen elektronisch in einem einheitlichen Berichtsformat zu übermitteln.

Berichte im XHTML-Format nach einem digitalen System der Kategorisierung (xbrl-Tagging), das zusammen mit den Standards entwickelt wird.


Mehr Details zur digitalen Berichterstattung finden Sie in unserem Blog: ESRS-XBRL-Taxonomie

Unabhängige Prüfung

Unternehmen sind verpflichtet, die Richtigkeit und Zuverlässigkeit der von ihnen gemeldeten Informationen anhand einer Prüfung durch unabhängige Dritte sicherzustellen.

Prüfung mit begrenzter Sicherheit (anfänglich erforderlich)
Akzeptabler Grad an Sicherheit für die beabsichtigten Interessengruppen, der zu einer negativen Schlussfolgerung führt (nichts deutet darauf hin, dass Informationen falsch dargestellt werden).

Prüfung mit hinreichender Sicherheit (mittelfristig in Planung)
Maß an Sicherheit, das ausreichende Nachweise erfordert und zu einer positiven Schlussfolgerung führt (Die Nachhaltigkeitsinformationen werden gemäß den geltenden Berichterstattungsstandards erstellt).

Was sind die Folgen der Nichteinhaltung der CSRD?

Die Entscheidung über die spezifischen Sanktionen, die gegen Unternehmen verhängt werden, die die CSRD nicht einhalten, liegt bei den einzelnen Mitgliedsländern. Die EU hat jedoch eine Reihe von Sanktionen als Orientierungshilfe veröffentlicht:

  • Die Nichteinhaltung wird gegenüber der Öffentlichkeit offengelegt;
  • Es kann eine Aufforderung zur Einstellung der betreffenden Unternehmenstätigkeiten erfolgen;
  • Finanzielle Sanktionen können folgen.

Die Standards der CSRD-Richtlinie verstehen

Die ESRS (EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung) umfassen ein breites Spektrum an Berichtsbereichen und bieten Leitlinien für bereichsübergreifende (allgemeine) und thematische (Umwelt, Soziales, Governance) Standards.

Es gibt insgesamt 12 Standards, die jeweils festlegen, wie Unternehmen über bestimmte Themenbereiche berichten sollen. Durch die Fokussierung auf die für ihre Geschäftstätigkeit relevanten Nachhaltigkeitsaspekte werden die Unternehmen bestimmte Datenpunkte innerhalb der Berichtsthemen verfolgen und offenlegen.

Die 12 Standards sind wie folgt aufgeteilt:

Übersicht der ESRS-Standards

In 3 Schritten auf die CSRD-Anforderungen vorbereiten

Auch wenn Sie vielleicht nicht schon im Berichtsjahr 2024 davon betroffen sind, ist es wichtig, rechtzeitig mit der Vorbereitung von Prozessen für die CSRD-Berichterstattung zu beginnen, um festzustellen, welche Daten noch fehlen und rechtzeitig erfasst werden müssen.

Befolgen Sie diese drei Schritte, um die CSRD-Berichterstattung effizient vorzubereiten:

1. Identifizieren Sie die Lücken zwischen Ihrer aktuellen Nachhaltigkeitsberichterstattung und den CSRD-Anforderungen

Vergleichen Sie Ihre derzeitige Nachhaltigkeitsberichterstattung und die verwendeten Standards oder Frameworks mit den Anforderungen der CSRD.

-> Bewerten Sie, welche Informationen und Prozesse bereits vorhanden sind und wo noch Lücken bestehen. Wenn Sie bereits nach Standards und Frameworks wie GRI, TCFD, EU-Taxonomie oder SFDR berichten, könnten die zusätzlichen Anforderungen weniger umfangreich sein 

Mit Sunhat können Sie Ihre bisherigen Berichte nach GRI, TCFD, EU-Taxonomie, SFDR (und viele weitere) per Knopfdruck als Input für Ihre CSRD-Vorbereitungen verwenden.


Wichtige Prozesse, die etabliert werden müssen:

  • doppelte Wesentlichkeitsanalyse (für die thematischen Standards)
  • Due-Diligence-Prozesse
  • Prozesse für die Datensammlung (welche Metriken und qualitativen Informationen müssen Sie erheben, um die Anforderungen für die Angabepflichten zu erfüllen?)
Nutzen Sie die eingebetteten Anforderungs-Checklisten von Sunhat sowie die strukturierten Anleitungen zu Inhalt, Layout und Metriken, um einen Überblick über Ihre Anforderungen zu erhalten und direkt mit der CSRD-konformen Berichterstattung loszulegen.

2. Richten Sie ein System für die CSRD-Datensammlung ein

Bauen Sie ein System auf, in dem Informationen auf organisierte und kontinuierliche Weise gesammelt und gepflegt werden.

-> Stellen Sie sicher, dass Sie erklären können, wie die Daten gesammelt und analysiert wurden.

-> Planen Sie einen Zeitpuffer ein, um die erforderlichen Daten von Dritten, z. B. von Ihren Lieferanten oder Partnern, zu sammeln.

Nutzen Sie den zentralen Arbeitsbereich von Sunhat, um Daten von internen und externen Kolleg:innen und Partnern für Ihre Berichterstattung zu sammeln und zu pflegen.Implementieren Sie automatisierte Arbeitsabläufe, die Sie darauf aufmerksam machen, wenn die gesammelten Nachweise nicht mehr aktuell sind.

3. Starten Sie frühzeitig mit Ihrem CSRD-Umsetzungsplan

-> Erstellen Sie auf Grundlage der endgültigen ESRS-Standards eine Liste aller Aufgaben, die Sie erledigen müssen, um die ESRS-Anforderungen zu erfüllen.

Sunhats CSRD-Modul gliedert alle Angabepflichten in verständliche und überschaubare Teile. Sie erhalten regelmäßige Updates und Benachrichtigungen über Änderungen und aktualisierte Anleitungen innerhalb des Moduls.


Legen Sie klare Zeitpläne und Fristen fest, bis wann jede Aufgabe erledigt sein muss.

Die ESG-Software von Sunhat benachrichtigt Sie, wenn Ihre Nachweise veraltet sind und Ihre Aufmerksamkeit erfordern.


Bilden Sie eine Projektgruppe, teilen Sie die Aufgaben für die CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung auf und weisen Sie diese einzelnen Bereiche den jeweiligen Teammitgliedern oder Ihren direkten Kolleg:innen zu.

Arbeiten Sie bei der Zuweisung von Zuständigkeiten für jede Angabepflicht nahtlos mit Ihrem Team zusammen.

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Sie mit den Vorbereitungen für die Erfüllung der CSRD-Anforderungen beginnen können, buchen Sie eine Demo und schauen Sie sich unser CSRD-Modul live an!

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Häufig gestellte Fragen
Was versteht man unter CSRD?

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist eine EU-Richtlinie, die neue, einheitliche Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen stellt. Sie ersetzt die bisherige NFRD und zielt darauf ab, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Berichten zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) zu verbessern.

Was ist der Unterschied zwischen der EU Taxonomie und CSRD?

Die EU-Taxonomie definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten, während die CSRD regelt, wie Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsleistung berichten müssen. Beide ergänzen sich, indem die Taxonomie als Grundlage für die Berichterstattung nach CSRD dient.

Wer muss ab 2024 einen CSRD-Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

Ab dem Geschäftsjahr 2024 müssen große kapitalmarktorientierte Unternehmen, die bereits unter die bisherige NFRD fielen, ihre Berichterstattung gemäß CSRD erweitern und ihren ersten ESRS-Bericht in 2025 veröffentlichen. Für andere große Unternehmen gelten die neuen Anforderungen ab 2025.

Wer muss ab 2025 einen CSRD-Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

Ab 2025 müssen alle großen Unternehmen einen CSRD-Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Dies betrifft Unternehmen, die in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren mindestens 250 Mitarbeitende beschäftigen, eine Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro aufweisen oder einen Nettoumsatz von über 50 Millionen Euro erzielen. Ihr erster Bericht ist im Jahr 2026 fällig.

Wer muss ab 2026 einen CSRD-Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

Ab 2026 betrifft die CSRD-Berichtspflicht börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie andere Unternehmen, die an EU-regulierten Märkten aktiv sind. Unternehmen, die in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren mindestens 10 Mitarbeitende haben, eine Bilanzsumme von mehr als 450.000 Euro erreichen oder einen Nettoumsatz von über 900.000 Euro erwirtschaften, müssen ihren ersten Bericht im Jahr 2027 vorlegen.