Letzte Aktualisierung am 21. November 2024
In aller Kürze
- Die ESRS S1 bis S4 umreißen die Anforderungen an die Berichterstattung der Unternehmen über soziale Aspekte
- Hauptthemen sind die Arbeitskräfte des Unternehmens (ESRS S1), Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (ESRS S2), betroffene Gemeinden (ESRS S3) und Verbraucher:innen und Endnutzer:innen (ESRS S4)
- Die spezifischen Themen aus den ESRS S1 bis S4, über die berichtet werden soll, ergeben sich aus Ihrer doppelten Wesentlichkeitsanalyse
Die vier Sozialstandards umfassen die Themen der Arbeitskräfte des Unternehmens, der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, der betroffenen Gemeinschaften sowie der Verbraucher:innen und Endnutzer:innen. ESRS S1 bis ESRS S4 bieten Unternehmen die Möglichkeit, über menschenbezogene Themen zu berichten, die mit der internen und externen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens zusammenhängen.
Die vier Standards machen deutlich, dass neben einem angestrebten Umweltschutz (Offenlegung durch die ESRS E1-E5) auch die Einhaltung der Menschenrechte von Unternehmen angestrebt werden sollte.
Die offiziellen Informationen zu den Sozialstandards der ESRS finden Sie auf den Seiten 161 bis 245 in Anhang I der aktualisierten Version der ESRS-Standards von der Europäischen Kommission. Ähnlich wie die Angabepflichten (DR) für die ESRS-Umweltstandards können alle vier Angabepflichten der ESRS-Sozialstandards durch die vier Berichterstattungsbereiche aus ESRS 2 aufgeschlüsselt und beschrieben werden: (1) Governance (GOV), (2) Strategie (SBM), (3) Auswirkungen, Risiko- und Chancenmanagement (IRO) sowie Kennzahlen und Ziele (MT). Die anfänglich erstellte, doppelte Wesentlichkeitsanalyse bildet die Grundlage für das Themenspektrum der ESRS S1 bis S4, über das berichtet werden soll.
Weitere Einzelheiten zu den einzelnen ESRS S1-S4 finden Sie im nächsten Teil. Dort werden die einzelnen Unterthemen und Unter-Unterthemen sowie die Ziele beschrieben.
Die ESRS-Sozialstandards, wie zum Beispiel ESRS S1 auf Deutsch, können Sie hier einsehen: ESRS-Standards-Download
ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens
Als ersten Sozialstandard richtet ESRS S1 den Fokus auf die Arbeitskräfte im Unternehmen. Aufgrund der 13 Angabepflichten müssen Unternehmen über Arbeitsbedingungen, Diversität und Gleichberechtigung, Entlohnung, Menschenrechte, Gesundheit und Sicherheit sowie Weiterbildung und Entwicklung ihrer Mitarbeitenden berichten.
Die Anforderungen stützen sich teils auf etablierte Indikatoren, werden aber durch weitergehende Vorgaben ergänzt, die oft neue Datenerhebungen nötig machen. Datenschutz- und Implementierungsfragen können hier zusätzliche Herausforderungen darstellen.
Unterthemen inkl. Unter-Unterthemen von ESRS S1
Zielsetzung von ESRS S1
ESRS S1 verfolgt das Ziel, folgende Aspekte zu verstehen:
- Wie sich Ihr Unternehmen auf die Arbeitskräfte auswirkt, unter Berücksichtigung wesentlicher positiver und negativer Auswirkungen sowie potenzieller Auswirkungen
- Welche Maßnahmen ergriffen werden können, um negative Auswirkungen zu verhindern oder abzuschwächen
- Wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften und deren Management durch das Unternehmen
- Die Risiken und Chancen, die sich aus den kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen und der finanziellen Wesentlichkeit in Bezug auf die Arbeitskräfte ergeben
ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
ESRS S2 konzentriert sich auf die sozialen Aspekte in der gesamten Wertschöpfungskette eines Unternehmens, einschließlich der Arbeitsbedingungen und Menschenrechte. Unternehmen müssen die Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf ihre Geschäftsbeziehungen offenlegen.
Die Zusammenarbeit entlang der Wertschöpfungskette ist entscheidend für die Qualität der Berichterstattung, da Informationen oft nur über indirekte Quellen oder Schätzungen bezogen werden können, wenn Lieferanten keine Daten bereitstellen.
Unterthemen inkl. Unter-Unterthemen von ESRS S2
Zielsetzung von ESRS S2
ESRS S2 möchte folgende Punkte verstehen:
- Die wesentlichen Auswirkungen Ihres Unternehmens (positive und negative, tatsächliche oder potenzielle) auf die Arbeitskräfte in Ihrer Wertschöpfungskette
- wie die Maßnahmen Ihres Unternehmens negative Auswirkungen verhindern, abmildern oder beheben können
- Wie Ihr Unternehmen mit Art und Umfang der Risiken und Chancen umgeht, die mit den Auswirkungen und Abhängigkeiten von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette verbunden sind
- Kurz-, mittel- und langfristige Risiken und Chancen in Bezug auf die Auswirkungen und die finanzielle Wesentlichkeit der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Ihres Unternehmens
ESRS S2 zielt darauf ab, ein Verständnis für die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf die Arbeitskräfte zu entwickeln, die mit den Tätigkeiten und der Wertschöpfungskette eines Unternehmens verbunden sind, beispielsweise durch Produkte oder Dienstleistungen oder Geschäftsbeziehungen.
ESRS S3: Betroffene Gemeinschaften
ESRS S3 fordert von Unternehmen, die relevanten Interessengruppen zu identifizieren und deren Auswirkungen in die unternehmerischen Entscheidungen zu integrieren. Damit müssen Unternehmen mit einer großen Anzahl an Personen in den Dialog treten – insbesondere auch mit spezifischen Gruppen wie indigenen Völkern.
Es muss darüber berichtet werden, wie Unternehmen mit den positiven und negativen Auswirkungen auf die Gemeinschaften umgehen, sowohl in der Gegenwart als auch potenziell in der Zukunft.
Unterthemen inkl. Unter-Unterthemen von ESRS S3
Zielsetzungen von ESRS S3
ESRS S3 zielt darauf ab, folgende Aspekte zu verstehen:
- Auswirkungen Ihres Unternehmens auf Gemeinden (positiv, negativ, potenziell)
- Die Maßnahmen und ihre Ergebnisse zur Vermeidung oder Abschwächung negativer Auswirkungen
- Wie Ihr Unternehmen mit den Risiken und Chancen umgeht, die sich aus den Auswirkungen auf die betroffenen Gemeinschaften ergeben
- Die Auswirkungen und die finanzielle Wesentlichkeit in Bezug auf die betroffenen Gemeinschaften in der kurz-, mittel- und langfristigen Perspektive
ESRS S3 bezieht sich auf betroffene Gemeinden, die mit der eigenen Geschäftstätigkeit oder der Wertschöpfungskette eines Unternehmens verbunden sind, auch durch Produkte oder Dienstleistungen und Geschäftsbeziehungen.
ESRS S4: Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
ESRS S4 fokussiert sich auf eine bestimmte Interessengruppe der Unternehmen – auf die Verbraucher:innen und Endnutzer:innen. ESRS S4 verlangt insbesondere die Sicht der Auswirkungen, Risiken und Chancen eines Unternehmens auf die Verbraucher:innen und Endnutzer:innen – nicht jedoch die Auswirkungen auf Kunden.
Dazu gehört auch die Verantwortung für die Qualität, Sicherheit und transparente Kennzeichnung von Produkten sowie die Art und Weise, wie Unternehmen potenzielle Risiken minimieren.
Unterthemen inkl. Unter-Unterthemen von ESRS S4
Zielsetzungen von ESRS S4
Durch ESRS S4 sollen folgende Aspekte deutlich werden:
- Die wesentlichen (positiven und negativen, tatsächlichen oder potenziellen) Auswirkungen der Produkte und/oder Dienstleistungen Ihres Unternehmens auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
- Maßnahmen Ihres Unternehmens zur Vermeidung und Abschwächung negativer Auswirkungen
- Wie Ihr Unternehmen Art und Umfang der Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den Auswirkungen und Abhängigkeiten auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen steuert
- Die Auswirkungen und die finanzielle Bedeutung für die Verbraucher:innen und Endnutzer:innen der Dienstleistungen Ihres Unternehmens
Die Perspektive von ESRS S4 schließt Verbraucher:innen und Endnutzer:innen ein, die mit dem eigenen Betrieb eines Unternehmens sowie mit seiner Wertschöpfungskette verbunden sind, auch durch Produkte oder Dienstleistungen oder Geschäftsbeziehungen.
In den folgenden Artikeln finden Sie weitere Einzelheiten zu den anderen ESRS: