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EFRAG-Studie: Erkenntnisse und Empfehlungen für Ihren CSRD-Bericht

Lernen Sie die wesentlichen Erkenntnisse aus der EFRAG-Studie zur ersten Umsetzung der CSRD-Berichterstattung sowie Tipps für Ihren Bericht kennen

Erkenntnisse der EFRAG Studie

Inhaltsverzeichnis

Case name

Liisa Kelo
Senior Sustainability Expert

Letzte Aktualisierung am 05. Dezember 2024

In aller Kürze

  • EFRAG hat eine Studie veröffentlicht, die Erkenntnisse und Empfehlungen auf Basis der ersten, freiwilligen CSRD-Berichte von 28 Unternehmen enthält
  • Die meisten Unternehmen erkennen den strategischen Wert der doppelten Wesentlichkeitsanalyse und integrieren deren Ergebnisse in die Unternehmensstrategie, allerdings besteht noch Optimierungsbedarf bei der Integration in die Lückenanalyse von ESRS-Datenpunkten
  • Unternehmen stehen vor Herausforderungen bei der Abbildung ihrer Wertschöpfungsketten und der Standardisierung von ESG-Berichtsprozessen
  • Eine klare Struktur, Fachwissen und IT-Transformation sind entscheidend für eine effektive CSRD-Umsetzung, wobei Verantwortlichkeiten definiert und relevante, konsistente Daten sichergestellt werden sollten

Ab 2025 müssen die ersten Unternehmen für das Geschäftsjahr 2024 einen Nachhaltigkeitsbericht nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) veröffentlichen. Als ersten Testlauf haben einige Unternehmen bereits in 2024 freiwillige CSRD-Berichte entsprechend den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) herausgebracht. Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat diese Erstanwenderberichte umfassend analysiert und in einer Studie für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Die Resultate liefern Unternehmen, die sich mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung beschäftigen, wertvolle Einblicke, bewährte Vorgehensweisen und unterstützende Hinweise. Wir haben die EFRAG-Studie angesehen und die wichtigsten Erkenntnisse für Sie herausgefiltert.

Erkenntnisse in den vier Schwerpunktbereichen eines CSRD-Berichts

EFRAG hat die freiwillig veröffentlichten CSRD-Berichte von 28 großen europäischen Unternehmen analysiert. In der daraus resultierenden Studie wurden Praktiken und Herausforderungen in der Anfangsphase der Umsetzung der ESRS in vier Schwerpunktbereichen zusammen getragen:

  • Doppelte Wesentlichkeitsanalyse
  • ESRS-Datenpunkte
  • Wertschöpfungskette
  • ESG-Berichterstattung – Organisatorische Ansätze

Doppelte Wesentlichkeitsanalyse bei der CSRD-Berichterstattung

Die analysierten CSRD-Berichte zeigen, dass die meisten Unternehmen den Wert einer objektiven und evidenzbasierten doppelten Wesentlichkeitsanalyse als strategische Übung für die Berichterstattung und zur Priorisierung des ESG-Managements in Übereinstimmung mit den ESRS-Standards erkennen.

Die Bedeutung der Beiträge von internen Expert:innen und Stakeholdern wird erkannt und es wird angestrebt, diese in strukturierter Weise einzubeziehen. Dabei werden verschiedene Optionen für diese Einbindung erwogen.

Rund 85 % der Unternehmen beabsichtigen, die ESG-Berichterstattung und die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse in die Unternehmensstrategie und Entscheidungsfindung zu integrieren.

ESRS-Datenpunkte

Viele Unternehmen haben die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse noch nicht in ihre Lückenanalyse der zu berichtenden ESRS-Datenpunkte integriert. Dies könnte dazu führen, dass mehr Datenpunkte in die Lückenanalyse aufgenommen werden, als von den ESRS-Standards gefordert, was das Risiko birgt, den Fokus auf die wirklich relevanten Informationen zu verlieren. Hinzu kommt die steigende Komplexität in der Datenbeschaffung für eine hohe Anzahl der Daten.

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse dient als Grundlage für die Berichterstattung von ESG-Themen und bestimmt somit den Umfang der zu berichtenden Datenpunkte.

Etwa 80 % der Unternehmen erwähnen die Komplexität der Datenbeschaffung für die CSRD-Berichterstattung.

Wertschöpfungskette

Einige Unternehmen haben eine vereinfachte, aggregierte Abbildung der Wertschöpfungskette (d.h. nur vorgelagerte, nachgelagerte und eigene Betriebsaktivitäten) übernommen. Dies ist aber für den CSRD-Bericht nicht ausreichend. Es sollten sich vor allem auch die folgenden Fragen gestellt werden: Wer benutzt mein Produkt? Was passiert mit meinem Produkt nach Ende der Nutzungsdauer? Was passiert mit den restlichen Produktionsstoffen (Outputs), die nicht direkt im Produkt verarbeitet sind? In welchen Ländern/Regionen sitzen meine Lieferanten und deren Lieferanten (Upstream Wertschöpfungskette)?

Rund 90 % der Unternehmen arbeiten noch daran, ihre Abbildung der Wertschöpfungskette zu verfeinern und das richtige Maß an Detailgenauigkeit zu finden.

Organisatorische Ansätze für die Erstellung des CSRD-Berichts

Die folgenden Erkenntnisse basieren auf den durchgeführten Interviews. In den meisten Fällen hat EFRAG festgestellt, dass die neue Berichtsvorgabe einen erneuerten organisatorischen Ansatz für die ESG-Berichterstattung auslöst.

Die Unternehmen sind sich einig, dass die CSRD-Berichterstattung:

  1. die bereichsübergreifende Zusammenarbeit verbessert hat (z.B. zwischen Nachhaltigkeit, Finanzen, Risiko, IT und Geschäftsbereichen).
  2. die Notwendigkeit der Standardisierung der ESG-Berichtsprozesse hervorgehoben hat, einschließlich der Qualitätskontrollen der Daten (ähnlich wie bei der Finanzberichterstattung), insbesondere zur Vorbereitung auf die Prüfung.
  3. zusätzliche Fähigkeiten und Ressourcen erforderlich gemacht hat, einschließlich der Notwendigkeit einer IT-Transformation, die unter unterschiedlichen Zeitplänen umgesetzt werden soll.
Etwa 85 % der Unternehmen erkennen die Notwendigkeit einer IT-Transformation an.

Unsere Dos & Don’ts für Ihren CSRD-Bericht

Auf Basis der 28 freiwillig-gemachten CSRD-Berichte empfehlen wir Folgendes: 

Empfehlungen für Ihren CSRD-Bericht (Dos)

  • Klare Struktur schaffen: Verantwortlichkeiten im Berichtsprozess klar definieren, ähnlich der Finanzberichterstattung
  • Expertenwissen nutzen: Workshops und Interviews mit internen und externen Fachleuten führen, um fundierte Beiträge zu sammeln
  • Zielgerichtete Kommunikation: Ein gemeinsames Verständnis der Berichtspflichten intern und extern fördern, um konsistente und verständliche ESRS-Daten bereitzustellen

Risiken, die Sie bei Ihrem CSRD-Bericht vermeiden sollten (Don´ts)

  • Vorsicht vor subjektiven Einschätzungen: Ergänzen Sie qualitative Aussagen um handfeste Nachweise, um Greenwashing zu vermeiden
  • Überflüssige Daten vermeiden: Konzentrieren Sie sich auf relevante Informationen, ohne die Übersicht durch zu viele ESRS-Datenpunkte zu verlieren
  • Fehlerquellen vermeiden: Achten Sie darauf, sich frühzeitig um eine ESG-Software zu kümmern, in der Sie Verantwortlichkeiten festlegen sowie qualitative und quantitative Daten sammeln können

Fazit: Unsere Tipps zur Einhaltung der CSRD-Richtlinie

  1. Prozesse festlegen: Entwickeln Sie klare Abläufe für die Datenerfassung und Berichterstattung, um Zuverlässigkeit sicherzustellen.
  2. Verantwortlichkeiten festlegen: Fördern Sie den Aufbau klarer Verantwortlichkeiten und abteilungsübergreifende Zusammenarbeit.
  3. Durchführung einer Datenlückenanalyse: Dies lässt sich am effizientesten mit einer ESG Software durchführen. Denken Sie daran, die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse in Ihre Lückenanalyse zu integrieren.
  4. IT-Integration stärken: Verabschieden Sie sich von unübersichtlichen Tabellenkalkulationen und setzen Sie auf spezialisierte Softwarelösungen für die Datenerfassung.

Zentrale Datenerhebung und klare Kommunikation der Projekt-Anforderungen sind entscheidend. Planen Sie ausreichend Zeit und Ressourcen für die Wesentlichkeitsanalyse und die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts ein und stellen Sie sicher, dass internes oder externes Fachwissen vorhanden ist, um Ihren CSRD-Bericht erfolgreich umsetzen zu können.

ESG-Software-Lösungen können die Nachhaltigkeitsberichterstattung effizienter gestalten und so dem Nachhaltigkeitsteam als hilfreiches Tool zur Seite stehen.

Sunhat als KI-Reporting-Software erleichtert Unternehmen die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD dank:

  • der vereinfachten Datensammlung und -verwaltung,
  • der Verknüpfung von externen Anforderungen und internen Daten und
  • optimierten Prozessen und Kollaboration zwischen den Fachbereichen.

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Häufig gestellte Fragen
Wer ist EFRAG und was ist deren Mission?

EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) ist eine Vereinigung, die im Jahr 2001 auf Anregung der Europäischen Kommission im öffentlichen Interesse gegründet wurde.

EFRAG trägt zur Weiterentwicklung des Unternehmensberichtswesens bei und bietet der Europäischen Kommission technische Beratung in Form von Entwürfen für Europäische Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS). EFRAG unterstützt die effektive Umsetzung der ESRS, indem es Input von allen Interessengruppen einholt und spezifische europäische Gegebenheiten im Standardsetzungsprozess berücksichtigt.

Wieso hat EFRAG die Studie zur Umsetzung der CSRD-Berichterstattung durchgeführt?

Das Hauptziel dieser Untersuchung ist es, die vorläufig beobachteten Praktiken und Herausforderungen in Bezug auf vier Schwerpunktbereiche der Implementierung der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) für das Berichtsjahr 2024 zu veranschaulichen. 

Die Studie konzentriert sich bewusst auf eine ausgewählte Anzahl größerer Unternehmen in verschiedenen Sektoren, da diese aufgrund ihrer größeren Ressourcen bessere Voraussetzungen für die ESRS-Implementierung haben. 

An der Studie nahmen 28 große in Europa ansässige Unternehmen aus acht verschiedenen Branchen teil. Der Bericht behandelt vorläufig beobachtete Praktiken in der Anfangsphase vor der vollständigen ESRS-Implementierung und der Veröffentlichung tatsächlicher ESRS-Nachhaltigkeitserklärungen.

Wer muss ab 2024 einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

Ab 2024 müssen bestimmte Unternehmen gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Folgende Unternehmen sind gemäß der CSRD für das Geschäftsjahr 2024 zur Berichterstattung verpflichtet: große Unternehmen mit mindestens zwei der drei folgenden Kriterien: mehr als 250 Mitarbeitende; mehr als 40 Millionen Euro Umsatz und / oder mehr als 20 Millionen Euro Bilanzsumme. Weiterhin Unternehmen von öffentlichem Interesse, einschließlich börsennotierter Unternehmen, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen.